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Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit.

Kräftiger “Schluck aus der Pulle” und so

Posted on | Mai 6, 2008 | 2 Comments

Der Aufschwung kommt eben doch an. Nicht bei dir und mir zwar – aber immerhin bei den Bundestagsabgeordneten – was in Ordnung geht, schließlich ist jeder noch so kleine wirtschaftliche Aufschwung allein von Politikern und ihren weisen Entscheidungen gemacht worden.

In Wahrheit geht es bei der jüngsten Erhöhung aber ja nur um einen Ausgleich – und okay: Wenn die Löhne der Angestellten steigen, dann müssen Unternehmer auch die Preise für ihre Produkte entsprechend erhöhen. Insofern finde ich die Begründung für die neuesten Diätenerhöhungen der Bundestagsabgeordneten ja durchaus schlüssig, auch wenn man das Wörtchen “Unternehmer” ganz schön überstrapazieren muss, wenn man es für Bundestagsabgeordnete gelten lassen will.

Und ich habe auch überhaupt nichts dagegen, dass Abgeordnete vernünftig bezahlt werden – ich halte die Diäten insgesamt auch nicht für übertrieben hoch.

Was aber zum Kotzen ist, ist dass hier Menschen über ihr eigenes Gehalt entscheiden können, ohne sich Gedanken machen zu müssen, wo das Geld dafür her kommt. Natürlich interessieren sich die wenigsten Abgeordneten überhaupt dafür, wer ihre Ideen bezahlt. Dazu treten wohl immer noch viel zu wenige Menschen in Form von Auswanderung aus der Bundesrepublik Deutschland aus. Dass man im Bundestag aber über das eigene Einkommen frei entscheiden kann macht die Diätenfrage stets zu einer pikanteren Angelegenheit als zum Beispiel ein Erneuerbare-Energien-Gesetz oder eine willkürliche Vergewaltigung der Rentenformel.

Die Abgeordnetendiäten haben sich (so hat es N24 gerade gezeigt) in den letzten Jahren im Schnitt um etwa 37 Prozent erhöht, die Einkommen der Normalsterblichen um etwas mehr als 10 Prozent.

Man will sich dem Gehalt von “einfachen Bundesrichtern” annähern. Na gut: Etliche Abgeordnete sind ohnehin nichts anderes als Abgeordnete und bleiben dass ein ganzes Berufsleben lang – da kann man schonmal auf die Idee kommen, sich als eine Art Staatsdiener, als Beamter zu fühlen. Auch wenn das so ja an sich nicht gedacht war.

Wie gesagt: Gegen die absoluten Beträge habe ich gar nichts. Mir ist völlig wurscht, ob ein Abgeordneter 6000 oder 7000 Euro verdienen sollte. Wie sollte ich das auch objektiv beurteilen? Nur das Prozedere, nach dem die Gehälter festgelegt werden, das ist mehr als fragwürdig und das vergleichsweise üppige Maß der Erhöhung der Beweis, dass dort schon eine gewisse Selbstbereicherungsmentalität herrscht (was man den Abgeordneten kaum verdenken kann – wer von uns würde nicht ähnlich handeln?).

Wie anders kann man das lösen? Weiß ich auch nicht. Eine Idee wäre vielleicht, wenn man die Abgeordnetendiäten direkt an die durchschnittliche Netto(!)-Lohnentwicklung koppeln würde, natürlich unter Berücksichtung von Mehrwert-, Energie- und anderen indirekten Steuern. Das würde gleichzeitig den Vorwurf der Selbstbereicherung aus der Welt schaffen – und für ein bisschen weniger Steuerverschwendung sorgen.

Comments

2 Responses to “Kräftiger “Schluck aus der Pulle” und so”

  1. jens
    Mai 6th, 2008 @ 11:40

    Die “Gleichstellung mit einem Bundesrichter halte ich auch für ziemlich vermessen. Wie viele der Juristen im Bundestag können denn schon ein Prädikatsexamen vorweisen?

    Ich finde im bayerischen Landtag gibt es für die Diätenanpassungen eine ganz brauchbare Lösung. Diese jährlich entsprechend eine Schlüssels an die Lohnsteigerungen der Normalbevölkerung gekoppelt:
    1. dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der
    Arbeiter im produzierenden Gewerbe mit einem Anteil von
    36,8 v. H.,
    2. dem Monatslohn eines Arbeiters der Endstufe der Lohngruppe
    5 (ohne Kinder) nach dem Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen
    und Arbeiter des Bundes und der Länder mit einem Anteil von
    2,5 v. H.,
    3. dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der
    Angestellten im produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und
    Versicherungsgewerbe mit einem Anteil von 46,7 v. H.,
    4. der Bruttomonatsvergütung eines verheirateten Angestellten
    (ohne Kinder) der Vergütungsgruppe III des Bundes-Angestelltentarifvertrags
    (Vergütung der Länder) in der höchsten Lebensaltersstufe
    mit einem Anteil von 6,7 v. H.,
    5. den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne
    Kinder) der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe mit
    einem Anteil von 6,3 v. H..

  2. Jan
    Mai 6th, 2008 @ 12:51

    Naja, so gesehen hätte z.B. ein Diplomingenieur im Bundestag noch weniger Anspruch auf seine Bezahlung, obwohl er für das Amt bestimmt nicht weniger geeignet wäre. Vom Extremfall eines Ungelernten Arbeiters ganz zu schweigen – das Gehalt eines Mandatsträgers an seiner Qualifikation messen zu wollen führt sowieso ins Leere.

    Der Bayerische Schlüssel hat dagegen wirklich seinen Reiz. Scheint zwar keine ganz einfache Formel zu sein (was wünschenswert im Sinne der Transparenz wäre) ist aber trotzdem befreit von völliger Willkür und dazu ans echte Leben außerhalb des interparlamentarischen Raumschiffs gekoppelt.

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