Kinderwahlrecht
Posted on | Juli 10, 2008 | 7 Comments
Ein Klassiker des Sommerlochs raschelt auch in diesem Jahr durch den Blätterwald, bzw. wabert durch die Netzwerke.
Man möchte das Wahlalter im Prinzip abschaffen, Spiegel Online:
“In Ermangelung von Denk- und Motorikfähigkeiten sollen den Initiatoren zufolge in den ersten Lebensjahren die Eltern für ihre Kinder die Stimme abgeben – ein Ehepaar mit zwei Kindern hätte dann also vier Stimmen statt bisher zwei. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind hätte zwei Stimmen. “Sobald die Kinder es vermögen”, heißt es in dem Antrag weiter, “sollen sie selbst ihr Wahlrecht ausüben.” Ein konkretes Alter ist nicht genannt.”
Den zweiten Teil finde ich dabei gar nicht mal so verkehrt. Wer wählen kann, der sollte das meiner Meinung nach ruhig tun dürfen.
Aber das Wahlrecht eines Menschen auf einen anderen Menschen zu übertragen, dass erscheint mir schon allein verfassungsrechtlich extrem schwierig zu sein – von dem Umstand, dass damit die Stimmen mancher Menschen plötzlich ein Vielfaches an demokratischem Gewicht bekommen, was jawohl neben dem gesunden Menschenverstand so ziemlich jeden Anspruch auf Gleichberechtigung ins Absurde führen würde mal ganz abgesehen.
Und vermutlich wird das auch der Grund sein, aus dem das Ganze am Ende – wie üblich bei derartigen Ideen, die es ja schon öfter gegeben hat – nicht durchkommt.
Comments
7 Responses to “Kinderwahlrecht”
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Juli 10th, 2008 @ 11:09
Falls es dich interessiert, findet sich hier eine ältere BLOG-Diskussion des Themas.
Juli 10th, 2008 @ 11:21
Ich hab mir selber noch keine abschließende Meinung gebildet, allerdings tendiere ich zur Ablehnung. Würde man beginnen, Kindern das Wahlrecht zuzugestehen, kommen zwei Probleme auf uns zu:
1) Der 14jährige ist in der JU, der Vater wählt aber SPD für ihn. Auf die juristische Klärung wär ich gespannt.
2) Wenn Eltern mit Kind deswegen ein höheres Stimmgewicht haben als Eltern ohne, weil sie ein höheres Interesse an der Entwicklung des Landes haben, dann sollte aus meiner Sicht auch wieder über das Dreiklassenwahlrecht Bismarcks diskutiert werden, denn diejenigen, die den Staat stärker finanzieren, ahben auch ein vermehrtes Interesse an der Entwicklung des Landes, aus der gleichen persönlichen Betroffenheit wie die Eltern. Provokant gesprochen.
Juli 10th, 2008 @ 11:30
Robert, das spricht aber nicht gegen ein Kinderwahlrecht, sondern nur gegen seine stellvertretende Wahrnehmung durch Eltern.
Wer sich dagegen mit 14 bereits engagiert und interessiert, dem würde ich persönlich das Recht zu wählen nicht absprechen wollen.
Juli 10th, 2008 @ 11:39
Wer Ironie findet, darf sie behalten. (Klick!)
Juli 10th, 2008 @ 13:00
Ich wunder mich, dass solch ein Vorschlag überhaupt diskutiert wird. Es kann doch niemals möglich sein, dass einige Menschen auf einmal über vier, fünf oder noch mehr Stimmen verfügen.
Das Mindestwahlalter hätte ich aber auch gerne auf 16 oder gar 14 gesenkt. Wenn man nachmittags das TV einschaltet, dann sieht man Menschen, vor denen sich Kinder intellektuell sicher nicht verstecken brauchen.
Juli 10th, 2008 @ 13:11
Kinderwahlrecht ja: sobald dieses Wahlrecht vom Kind (wer als 14 jähriger schon Mitglied in einer politischen Jugendorganisation ist hat meist mehr politischen Überblick alles der deutsche Wahlerdurchschnitt – so jedenfalls meine eigene Erfahrung) beantragt wird, aber keine Stellvertretung durch die Eltern …
November 19th, 2009 @ 09:53
[...] http://blog.jan-filter.de/2008.....wahlrecht/ [...]