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Der Preis der Freiheit ist stetige Wachsamkeit.

Verfassungsrang

Posted on | Juli 10, 2008 | 15 Comments

Sooo, liebe Leser. Wer von Euch hat denn in letzter Zeit mal wieder das Grundgesetz durchgelesen? Na, nicht so schüchtern. Niemand? Na sowas.

Ging mir genauso, bis ich gestern Abend darauf gestoßen wurde, dass es seit 2002 einen Artikel 20a gibt, der Umwelt- und Tierschutz zum Staatsziel erhebt.

Das war mir irgendwie völlig entgangen und wie wir eben vermutlich gemeinsam festgestellt haben, befasst man sich ja mit dem eigentlichen Inhalt des Grundgesetzes doch eher selten.

Mich überkam angesichts dieser Erkenntnis , nämlich dass „wir alle“ als Staat jetzt wohl, jedenfalls in meiner blühenden Fantasie, irgendwie alle das „Ziel“ haben müssten, Vegetarier zu werden – oder noch besser, gar nichts mehr zu essen, was mal gelebt hat, ein leichtes Gruseln.

Die Artikel 1 und 20 sind übrigens die einzigen, die unveränderbar sind. Das legt den Verdacht nahe, dass man diese Tierschutzgeschichte am liebsten sogar direkt in den Artikel 20 gepresst hätte.

In dem geht es um so unwichtige Dinge wie das Recht auf Widerstand gegen einen wildgewordenen Staat. Das in einen Kontext mit Natur- und Tierschutz zu stellen ist schon famos, irgendwie.

Aber egal, meine eigentliche Überlegung ist jetzt die folgende:

Tiere und die Natur sind also so wichtig, dass ihr Schutz im Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland verankert ist. Kinder, Homosexuelle, Ausländer, Frauen, ehrliche Politiker und Telefone mit Wählscheibe sind uns also weniger „wichtig“, als Radiesschen und Kreuzottern.

Noch muss man sagen, denn es gibt ja für jedes irgendwie positiv klingende Ziel längst auch Menschen, die seinen Verfassungsrang fordern. Bei den JuLis ist das immer wieder gerne die „Generationengerechtigkeit“, viele wünschen sich einen Kinderschutz in der Verfassung, andere wollen sogar den Bau von Atomkraftwerken per Verfassung verunmöglichen.

So gesehen kann man in dieser Sache also nur zwei Positionen vertreten, wenn man konsequent sein möchte:

Entweder bekommt jedes Tierchen sein Pläsierchen und das alles und noch viel mehr darum in die Verfassung, bis das Teil so dick ist, dass wir auf andere Gesetze verzichten können.

Oder wir denken mal eben kritisch über die Frage nach, ob eine Verfassung nicht doch lieber grundsätzlicherer Natur bleiben sollte und damit von ideologischen und parteipolitischen Spinnereien, verschont bleiben

Zu denen sich unter Umständen ja auch mal das Verständnis der Bevölkerung veränden kann (den Tierschützer möchte ich mal sehen, der sich nach einem Atomkrieg oder so noch darum kümmert, wieviel Platz ne Henne in ihrem Käfig hat…um mal ein Extrembeispiel zu nennen).

Fest steht für mich, dass es viel zu einfach ist, unsere Verfassung zu ändern. Und wenn da noch mehr Krempel reingepackt wird, der eher tagespolitischen oder gar ideologischen Charakter hat, dann entwertet dass die guten und wichtigen Teile und schafft statt einem besseren Umgang mit Natur oder was auch immer höchstens Verfassungsgegner. Denn ich bin mir völlig sicher, dass es nicht wenige Menschen gibt, die diesen Artikel 20a nicht unterschreiben könnten, selbst wenn sie den Rest vom Grundgesetz uneingeschränkt befürworten.

Ein Grundgesetz sollte der kleinste gemeinsame Nenner möglichst aller Menschen sein und kein Regierungsprogramm .

Comments

15 Responses to “Verfassungsrang”

  1. Michael Jack
    Juli 10th, 2008 @ 14:13

    Die Entscheidung, den Tier- und Umweltschutz in die Verfassung mit aufzunehmen, geht zurück auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten. Ein Muslim hatte ‘geklagt’ u.a. mit dem Argument, wenn Juden das Schächten erlaubt sei, müsse das für Muslime auch gelten. Das BVerfG hat mit Blick auf die Religionsfreiheit das Verbot des Schächtens durch Muslime für verfassungswidrig erklärt.
    Anscheinend als Reaktion auf dieses Urteil hat die CDU/CSU entschieden, der alten Forderung der linkeren Parteien, Tier- und Umweltschutz ins GG aufzunehmen, nachgegeben. Im Art. 20a dürfte es (ich schieße insoweit aus der Hüfte) stehen, da es eine Staatszielbestimmung ist, die systematisch durchaus in die Nähe der Grundsätze des Art. 20 gehört. Alle anderen Grundgesetznormen sind nämlich konkretere Regelungen.

  2. Jan
    Juli 10th, 2008 @ 14:18

    Tja aber dass man diesen Artikel brauchte, um überhaupt etwas so wichtiges wie Religionsfreiheit einschränken zu können, macht ihn mir ehrlichgesagt auch nicht sympathischer.

  3. Michael Jack
    Juli 10th, 2008 @ 14:26

    Eingeschränkt werden konnte die Religionsfreiheit schon vorher – durch andere Güter von Verfassungsrang. Z.B. Leben und köperliche Unversehrtheit: Das Grundgesetz schützt nicht das Recht eines Satanisten, z.B. mich im Rahmen einer schwarzen Messe zu opfern. Bei der Beantwortung der Frage, was das Grundgesetz schützt, wird bei bestimmten Grundrechten eine Abwägung vorgenommen: Welche Güter von Verfassungsrang sind evtl. wichtiger. Und durch Aufnahme des Tier- und Umweltschutzes sind diese Staatsziele eben mit mehr Gewicht für zukünftige Abwägungen versehen worden. Ob man das für nötig hält ist eine andere Frage.

  4. Marvin
    Juli 10th, 2008 @ 15:01

    Aufgrund des von Michael erläuterten Grundes, macht Art. 20a also durchaus schon Sinn.

    Trotzdem teile ich die Ansicht, dass das GG überladen ist. So hat m.E. u.a. der Religions-Zwang an öffentlichen Schulen überhaupt nichts im GG zu suchen.

    Weitere Punkte: http://marvinbartels.blogspot......dlich.html

  5. Robert
    Juli 10th, 2008 @ 15:37

    Tiere und die Natur sind also so wichtig, dass ihr Schutz im Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland verankert ist. Kinder, Homosexuelle, Ausländer, Frauen, ehrliche Politiker und Telefone mit Wählscheibe sind uns also weniger „wichtig“, als Radiesschen und Kreuzottern.

    Also ehrlich: Mir sind die Leute lieber, die bei Büchern vorne anfangen zu lesen. Das mit den Menschen steht alles in den Artikeln vorher, insbesondere in Artikel 1.

    Ich halte diesen Art. 20a auch für Kokolores, ich sehe auch die Gefahr einer antispezietistischen Ideologiesierung insbesondere bei Linkspartei und Grünen, aber die Relativierung der Menschenrechte sehe ich nicht. Es besteht außerdem ein deutlicher Unterschied zwischen einem Grundrecht, egal welcher Art, und einem Staatsziel. Beides argumentativ zu verknüpfen und, sei es auch nur als Abschreckung, auf eine Stufe zu stellen, ist keine Argumentationskultur, weil die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen jeder ordentlichen Grundlage entbehren und entbehren müssen.

  6. Nino Ruschmeyer
    Juli 10th, 2008 @ 15:48

    @ Michael
    Systematisch hat Dein Schuss aus der Hüfte sicher ins Schwarze getroffen – macht es aber aus meiner Sicht aber überhaupt nicht besser….

    Ich schäme mich ein wenig, dass meine ansonsten doch (mit gelegentlichen Ausnahmen) von Vernunft geprägte Partei bei dem Firlefanz sogar noch vorweg gelaufen ist mit so abenteuerlichen Formulierungen wie “Würde von Tieren” die respektiert oder geachtet werden müsste….

    Also ich hab meinen Hund lieb – aber wenn ich dem mit Würde komme während er sich die Genitalien leckt… na ich weiß ja nicht.

    Man könnte ja fast meinen hier werden so langsam Tiere zu Subjekten der Verfassung, mithin zu Rechtssubjekten gemacht.. Nicht etwa zu Objekten, was sie aber logischerweise sind weil – sie nicht rechtsfähig sind. Nach §90a (ein Schelm wer sich beim kleinen a was böses denkt) BGB sind Tiere keine Sachen, werden aber so behandelt außer das Gesetz sagt was anderes. (Ach nee! möchte ich einfügen)

    Irgendwann ist auch ma gut.. statt immer mehr in die Verfassung reinzukloppen (wo mans im Übrigen ja auch nie wieder los wird)und solche Luftnummern von Normen zu schaffen, die nichts bringen – sollte man sich lieber mehr bemühen, die Verfassung einzuhalten…

    Kennt eigentlich noch jemand den Artikel 115 I S.2 GG?

    (Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.)

    Tja.. sieht aus als kämpft unser Haushaltsgeber im Bund dauernd mit dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht…

    Das BVerfG argumentiert ja auch immer brav so, dass die Defizite irgendwie grad noch Verfassungskonform seien wenn ich mir recht erinnere.. Aber was sollten die auch machen, wenn sie feststellen würden, dass der Bund mehr Schulden hat als er laut GG haben darf? Und wer errät die Lösung? Richtig.. Man arbeitet dran den Artikel zu ändern…. Der Zusatz “Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.” ist übrigens so weit ich weiß erst 1969 da rein gekommen – als es der Wirtschaft offensichtlich besser ging als bei Erlass des Grundgesetzes….

  7. Jan
    Juli 10th, 2008 @ 15:57

    @ Robert

    Weiß nicht, für mich ist das ein Präzedenzfall, auf den sich Menschen, die gerne ein Verbot von Staatsverschuldung oder neuen Atomkraftwerken im Grundgesetz sehen würden seither beziehen können. Logisch drücken die Grundrechte das alles längst aus, trotzdem gibts doch eindeutige Bestrebungen, beispielsweise “Kinderrechte” ins Grundgesetz zu schreiben.

  8. Nino Ruschmeyer
    Juli 10th, 2008 @ 16:20

    @Jan
    Nana, bist Du bei Deiner Lektüre nachdem ich weg war gestern abend etwa nicht mehr bis Art. 115 gekommen? *fg*

    Ich würde gerne auch mal die ketzerische Frage aufwerfen, ob es eigentlich so schlimm ist, dass die Natur sich ändert… Stichwort Klimawandel und Artensterben…. Davon lebt doch die Evolution grade. Mit Dinos gäbs keine Menschen ohne Dinos gibts Menschen.. Dank Menschen gibts keine Dodos mehr… Hat eigentlich jemals jemand ein rationales Argument dafür gefunden warum uns die Viehcher fehlen? Ok die wären vielleicht Praktischer zum halten und Essen gewesen als Puten… Mit Ausnahme von Meeresfischen machen wir uns doch über Zucht sowieso schon die meisten Nutztiere selber. Ich meine deren Existenz”berechtigung” liegt doch wohl nur darin uns zu Nützen.. sonst gäbs sie ja gar nicht erst… Ein böser Mensch würde jetzt sogar sagen, dass das Geheule um aussterbende Haustier und Nutzpflanzenarten ungefähr so ist wie wenn man bedauert, dass der Käfer nicht mehr produziert wird wie anno dazumal. Die Arterhaltung gerade in dem Bereich hat ja wohl zumeist auch musealen Charakter.
    Warum hören die Spinner nicht mal auf den Menschen als Störfaktor in einer ach so perfekten Welt zu betrachten, sondern verstehen ihn als Teil der Natur?
    Ich meine im “Sinne des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen” fangen wir jetzt an mit Lebensmitteln Energie zu erzeugen während Menschen verhungern. Ist das nicht die eigentliche Sünde wenn man ein humanistisches Menschenbild vertritt????

  9. Jan
    Juli 10th, 2008 @ 16:39

    Nö, ich hab das Grundgesetzlesen dann abgebrochen… aber falls du dein Auto suchst, dass steht hier noch vor der Tür^^

    Vor einiger Zeit habe ich mal ein paar interessante Dinge über die amerikanischen Ureinwohner gelesen, die immer gerne als die Naturfreunde schlechthin angesehen werden. In wirklichkeit haben die aber ihre Umwelt ähnlich stark beeinflusst wie alle anderen Menschen auch, wegen ihnen sind Arten ausgestorben und haben sich andere unnatürlich intensiv vermehrt.

    Nicht nur Menschen verändern ihre Umwelt, auch Tiere tun das. Biber bauen ziemlich dolle Dämme, Termiten beeindruckende Bauten. Das Credo vieler Umweltschützer, dass wir “nur eine Erde” hätten ist schon richtig. Aber weil das so ist, hat praktisch alles, was wir in Bezug auf unseren Naturraum tun oder auch lassen(!) seine Auswirkungen und so verhält es sich mit jedem Lebewesen, dass es so gibt.

    “Typisch Mensch” ist, wenn man so will, diese Attitüde zu meinen alles kontrollieren zu können, übermächtig zu sein und für die Erde und alles darauf vollständig verantwortlich zu sein. Wahrscheinlich liegen wir verglichen mit allem anderen,was so kreucht und fleucht, in der Beziehung auch ganz weit vorne aber nicht wenige sogenannte Umweltschutzmaßnahmen verschlimmern bestimmte Situationen bisweilen, weil wir die Mechanismen der Natur und ihre ganzen Systeme vielfach überhaupt noch nicht überblicken.

    Das berechtigt zwar noch lange nicht dazu, jeden Quadratmeter Regenwald, den die Biertrinker nicht retten, plattzumachen aber überschätzen sollten wir unsere Macht und unseren vermeintlich guten Einfluss auf die Natur (wenn wir wollen) auch nicht.

  10. Michael Jack
    Juli 10th, 2008 @ 16:39

    @Jan

    >> für mich ist das ein Präzedenzfall, auf den sich Menschen, die
    >> gerne ein Verbot von (…) neuen Atomkraftwerken im
    >> Grundgesetz sehen würden seither beziehen können.
    >> Logisch drücken die Grundrechte das alles längst aus,

    Art 73
    (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
    (…)
    14. die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, (…)

    @Robert

    >> Es besteht außerdem ein deutlicher Unterschied zwischen
    >> einem Grundrecht, egal welcher Art, und einem Staatsziel.
    >> Beides argumentativ zu verknüpfen und, sei es auch nur als
    >> Abschreckung, auf eine Stufe zu stellen, ist keine
    >> Argumentationskultur, weil die daraus abgeleiteten
    >> Schlussfolgerungen jeder ordentlichen Grundlage entbehren
    >> und entbehren müssen.

    siehe nur:
    http://interweb1.hmulv.hessen......achten.pdf
    S. 12f.

  11. Jan
    Juli 10th, 2008 @ 16:45

    Na, zu Regeln, wer für was zuständig ist, ist schon noch was anderes als ein Verbot reinzuschreiben aber ansonsten gehört sowas natürlich auch nicht in eine Verfassung. Finde ich.

  12. Roger Beathacker
    Juli 10th, 2008 @ 21:17

    Natuerlich ist es (ohne zwischengeschaltete menschliche Perspektive) vollkommen gleichgueltig ob irgendwelche Arten aussterben, ueberleben oder sich neu entwickeln. Ohne diese Perspektive gibt es auch keine “Umwelt” um die man sich zu sorgen haette. – Da (fuer Andersdenkende: wenn) wir uns aber nicht gleichgueltig sind, dann kann uns auch unsere “Umwelt” nicht gleichguelig sein. Und es ist schon etwas anderes, ob Arten zugunsten neu entstandener Varietaeten aussterben oder wegen der Uebermacht und Beharrlichkeit einer einzigen Art, deren Ueberlebenskonzept eben sehr wesentlich auf der Faehigkeit sich ihre Umgebung “fit” zu machen beruht und sehr viel weniger auf (eigener) biologisch-organischer Anpassung an die wechselnden Umweltbedingungen.

  13. Jan
    Juli 10th, 2008 @ 21:58

    Zwischen nicht gleichgültig und überheblicher Kontrollwut dürfte es allerdings noch einige Abstufungen geben.

  14. David Salm
    Juli 15th, 2008 @ 10:29

    Staatszielbestimmungen fordern alle, auch die FDP (Kultur). Ich denke, die einzig relevante Frage ist die nach dem grundsätzlichen Sinn solcher Staatsziele. Entweder man will sie und muss dann wirklich, wie Du es so schön formulierst, jedem Tierchen sein Pläsierchen lassen. Dazu fordert leider die Rspr des BVerfG geradezuhinaus, die immer wieder “verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkte” fordern, statt politischen Ermessensspielraum zu lassen, etwa bei Leistungsrechten. Zu Ende gedacht hieße das, dass man einen Artikel macht, meinetwegen Art 20a, in dem man dann schreibt: “Die BRD fühlt sich Natur und Tieren, Kultur, Telefonen mit Wählscheibe und ähnlichen bedrohten Randgruppen verpflichtet”.
    Oder man hört endlich auf mit der ideologischen Überfrachtung, die im Endeffekt nur eins bringt: Politische Entscheidungsräume zu verkürzen.

  15. Jan
    Juli 15th, 2008 @ 11:02

    “Oder man hört endlich auf mit der ideologischen Überfrachtung, die im Endeffekt nur eins bringt: Politische Entscheidungsräume zu verkürzen.”

    Natürlich ist genau dass aber ja das Ziel solcher Vorhaben, weshalb es für die Befürworter einzelner Maßnahmen ein schwaches Argument ist.

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