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Das Grundgesetz der Lebenswirklichkeit der Menschen anpassen

Posted on | Juni 18, 2009 | No Comments

Das Grundgesetz ist in diesem Jahr 60 Jahre alt geworden. In dieser Zeit haben sich die Ansichten der Menschen und ihre Bedürfnisse offenbar grundlegend gewandelt.

Viele der 1949 unter dem Eindruck der Hitler-Diktatur als richtig und wichtig erachteten sog. “Grundrechte”, erweisen sich immer öfter als Hemmnisse für essenzielle Maßnahmen zum Wohle der Allgemeinheit.

Das Grundgesetz ist zu einer Großbaustelle geworden, weil es, wie der geliebte Innenminister Wolfgang Schäuble es einmal formulierte, die Rote Linie darstellt, die man nicht überschreiten dürfe, aber ja immerhin ändern könne.

Diesem wegweisenden Ansatz folgend, empfehle ich dringend, dass sich das Volk nun auch in seiner Verfassung dazu bekennt, dass Zensur nichts Schlechtes ist, sondern einem höheren Ziel dient – insbesondere wenn diese Zensur durch staatliche Behörden und nicht durch gewählte Vertreter des Volkes oder gar das Volk selbst (wäre ja noch schöner!) vorgenommen wird.

Konkret könnte das dadurch verwirklicht werden, dass das Grundgesetz dem bei Lanu zu findenden Vorschlag entsprechend im Artikel 5 wie folgt modernisiert wird:

Artikel 5:

Jeder hat das Recht, ██████ ██████ ██████ ██████ , ██████ ██████ ██████ ██████ ██████ ██████ ██████ ██████ ██████ sich aus ██████ ██████ Quellen ██████ zu unterrichten. Die ███ █████████ ██████ Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet ███ statt.

Eine solche Anpassung wäre überaus wünschenswert, denn schon einmal gab es in Deutschland eine Verfassung, in der zwar lauter schöne Sachen standen, die aber mit der Realität nur bedingt etwas zu tun gehabt haben. Das hat ja damals schon für einigen Unmut im Volk gesorgt und irgendwann schließlich zum Sturz der Regierung geführt.

Und da die Größte Koalition aller Zeiten heute aller Voraussicht nach die parlamentarischen Grundlagen für eine durch das BKA zu realisierende Medienzensur in Deutschland schaffen und damit auch gleich noch die Gewaltenteilung außer Kraft zu setzen,* sollte die Verfassung an dieser Stelle doch unbedingt entsprechend angepasst werden.

* Dazu zitiere ich mal Thomas Knüwer:

Im scheinbaren Kampf gegen Kinderpornografie werden künftig die Ermittler der Landeskriminalämter entscheiden, was ungesetzlich ist und was nicht – ganz ohne Richterspruch. Sie werden eine Liste von Internetseiten erstellen, die gesperrt werden. Diese Liste wird nicht öffentlich zugänglich sein, die Betreiber der betroffenen Seiten werden nicht informiert. Wer diese Seiten besucht, gleichgültig ob absichtlich oder zufällig, dessen Daten werden protokolliert – ohne sein Wissen.

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