Hauptsache es steht in der Verfassung
Posted on | Dezember 1, 2009 | 9 Comments
Was ist eigentlich eine Verfassung? Wikipedia erklärt das so:
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt. Die Verfassungsgebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Volke aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel wieder.
Diese Definition trifft auf unser Grundgesetz sicherlich zu. Allerdings fragt man sich, ob denn zum Beispiel Ladenöffnungszeiten in einen solchen “zentralen Rechtsbestand” gehören.
Zerfiele Deutschland etwa in seine Länder, wenn Sonn- und Feiertags ausser Tankstellen, Krankenhäusern, Kneipen und Restaurants halt auch Supermärkte und Kaufhäuser geöffnet hätten?*
Dass diese wichtige Frage trotzdem im Grundgesetz geregelt wird, legt eigentlich den Schluss nahe, dass unsere Verfassungsverfasser mehr als nur Grundlegendes regeln wollten, warum auch immer.
Das sich im Jahr 2009 in Deutschland sogar Verfassungsrichter mit solchen Banalitäten rumärgern müssen, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
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* das gilt natürlich nur für Offline-Läden. Alle anderen haben selbstverständlich ulkigerweise ohnehin jeden Tag und rund um die Uhr geöffnet.
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9 Responses to “Hauptsache es steht in der Verfassung”
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Dezember 1st, 2009 @ 16:51
Das wollten sie wohl wirklich, wie man im Urteil nachlesen kann.
Auf Basis eines einzelnen Artikels aus der Wikipedia hin anzudeuten, mehr würde nicht in eine Verfassung gehören, ist
Cherry Picking.
Dem Urteil zufolge ist der Sonntag nicht allein mit Blick auf die Religionsfreiheit geschützt. Der Sonntag als grundsätzlicher Tag der Arbeitsruhe sei eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Menschen sich erholen und ihr soziales Zusammenleben organisieren könnten.
Nur weil in der Wikipedia nichts davon zu lesen ist, dass eine Verfassung auch sowas regeln könnte, bedeutet ja nicht, dass eine demokratische Verfassung sowas nicht regeln darf. Auch wenn es Dir vielleicht banal erscheint.
Der Parlamentarische Rat hat sich das damals so ausgedacht. Auch Theodor Heuss saß dort mit drin.
Dezember 1st, 2009 @ 17:00
Naja, so ein Verfassungsgericht interpretiert eben die Verfassung. Ich halte es für ziemlichen Käse, Ladenöffnungszeiten in eine Verfassung zu schreiben. Nicht bloß aufgrund von Wikipedia, mehr noch aufgrund von gesundem Menschenverstand.
Und wenn der Sonntag so höllisch wichtig ist, dann sollten unsere Verfassungshüter sich mal der Frage stellen, wie es denn angehen kann, dass soviele Menschen da trotzdem arbeiten gehen ohne gleich asozial zu werden.
Dezember 1st, 2009 @ 18:19
Die Menschen brauchen den Sonntag um einmal in der Woche im dramatisch verbilligten Hotel zu übernachten und der darbenden Branche wieder auf die Beine zu helfen.
Dabei können sie im Wellnessbereich darüber sinnieren was die Amerikaner mit ihren Kontodaten anstellen wollen und wie das überregulierte Steuersystem von überflüssigen Sonderprivilegien befreit werden kann.
Sie sehen, es geht gar nicht ohne einen liberalen Feiertag mindestens einmal pro Woche. Das Gerede von christlicher Kultur ist lediglich vorgeschoben.
Dezember 1st, 2009 @ 18:25
Wie so häufig gilt: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Das Grundgesetz sagt überhaupt nichts über Ladenschlusszeiten – das hat glaube ich auch nie jemand behauptet.
Art 140 GG sagt viel mehr, dass einige Artikel der WRV (also der “Weimarer” Reichsverfassung von 1919) weitergelten.
Das sind im Wesentlichen die Artikel die sich mit dem Verhältnis von Reich und Glaubensgemeinschaften befassen (da steht auch ausdrücklich die Kirchensteuer geregelt), so z.B. Art. 138 WRV: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Ich bin viel zu Faul um in die Beratungsunterlagen zum parlamentarischen Rat zu gucken, aber die Vermutung ist doch naheliegend, dass man eine Auseinandersetzung mit den Kirchen vermeiden wollte und daher in dem Bereich ausdrücklich alles beim Alten beließ.
Insofern könnte man bei der Norm wohl von einer “Altlast” sprechen.
Wenn die Verfassung aber so klar ist wie hier – dann muss das BVerfG natürlich den “heiligen Sonntag” zumindest einen Rest an Sonderstatus einräumen. Viel mehr ist es ja auch gar nicht. Ich will das gar nich bewerten, aber wenn man das ändern will, kommt man an einer Grundgesetzänderung halt nicht vorbei.
Dezember 1st, 2009 @ 20:51
Richtig – aber die wäre ja an der Stelle sowieso überfällig, schon um das Problem Kirchensteuer zu beseitigen, auch so ein Unding.
Dezember 2nd, 2009 @ 10:42
Das problem Kirchensteuer beseitigen jan?!
Es gibt doch viel gutes was damit erreicht wird?!
Na kla fragt man sich auch bei der einen oder anderen Ausgabe ob dafür die Kirchensteuer herhalten muss….
Dezember 2nd, 2009 @ 14:22
Mit der Kirchensteuer wird überhaupt nichts Gutes erreicht, sondern die geht komplett an die Kirchen.
Die mögen damit ja vielleicht Dinge tun, die unterstützenswert sind – das tun andere gemeinnützige Vereine aber auch, ohne dass die ihre Beiträge in Form einer Steuer durch das Finanzamt einziehen.
Dezember 3rd, 2009 @ 11:21
Lieber Jan, zum “Problem Kirchensteuer”: dieses “Problem” kann zumindest jeder selbst durch Kirchenaustritt loesen, ich wuenschte, das ginge auch mit dem Soli. Kirchensteuer zahle ich uebrigens.
Dezember 3rd, 2009 @ 11:29
Mein Problem ist aber nicht, dass man seinen Mitgliedsbeitrag in der Kirche wie in jedem anderen Verein halt auch nunmal zu bezahlen hat – zumindest abgesehen von der Tatsache, dass ein Kirchenaustritt nur gegen Gebühr möglich ist, was anderen gemeinnützigen Vereinen wahrscheinlich die Gemeinnützigkeit und ihren Ruf kosten würde.
Das Problem ist, dass das Finanzamt die Mitgliedsbeiträge einzieht. Ich halte das für ungerecht und in einen Staat, der sich mit einer Trennung von Religion und Staat brüstet für ziemlich unwürdig.