Juristenlogik
Posted on | Februar 15, 2010 | 18 Comments
Ich habe häufig meine liebe Not, Juristenlogik wirklich zu verstehen aber dieser Tage machen es einem Paragraphenreiterinnen und Paragraphenreiter wirklich nicht leicht.
Zum einen verkündet eine Justizministerin, Daten seien keine Sachen und könnten folglich nicht gestohlen werden. Wörtlich:
“Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei.”
Für jemanden, der die Welt versucht allein aufgrund des gesunden Menschenverstandes zu beurteilen, muten solche Thesen gelinde gesagt ausgesprochen bizarr an – aber das heisst natürlich nicht, das sie nicht trotzdem juristisch völlig korrekt sein können.
Heute machte dann ein Hamburger Gerichtsurteil seine Runde durch die Nachrichten, das erstmal daran erinnerte, dass schon der Besitz von Kinderpornographie strafbar ist und dann aber eben auch festgestellt hat, dass Besitz schon der Fall sein kann, wenn man mit seinem Browser solche Darstellungen öffnet – denn schließlich werden die Daten ja lokal auf dem eigenen Computer gespeichert.
In diesem Fall hält sich mein Mitleid mit denen, denen dieses Urteil gilt zwar in engen Grenzen – aber sowohl aus technischer, wie auch aus Benutzersicht ist dieses Urteil doch ein bisschen seltsam.
Denn so wie ich das sehe, dürfte nur einer Minderheit der Internetnutzer überhaupt bewusst sein, wie ein Browser eigentlich arbeitet, also dass er natürlich alles, was man in ihm sieht dazu auf der eigenen lokalen Festplatte gespeichert werden muss. Wie gesagt: Bei Kinderpornographie mag man noch zustimmen und sagen: Wer sich so etwas mutwillig ansieht, dürfte pädophil sein und wenn das verboten ist, sollte man ihn dafür entsprechend bestrafen.* Aber was ist, wenn wir urheberrechtlich geschütztes Material auf Youtube erwischen, das der Eigentümer dort eigentlich nicht veröffentlicht sehen will? Auch in diesem Fall machen wir uns nach der Logik des Richterspruchs zum Besitzer, erzeugen praktisch ja sogar eine Raubkopie.
Und dann sind die Daten, wie sie der Browser automatisch speichert, ja auch gar nicht zur dauerhaften Nutzung gedacht. Das als Besitz zu definieren, ist schon recht verwegen, würde ich sagen.
Während auf der einen Seite Daten, die sich jemand illegal beschafft, scheinbar noch nicht einmal ein Kavaliersdelikt zu sein scheinen, beziehungsweise der Datenhändler offenbar nicht mit einer Strafe rechnen muss (weil er ja weder gestohlen noch gehehlt hat), gilt es als Verbrechen, auf den falschen Internetseiten unterwegs zu sein, weil man dann zumindest kurzzeitig im Besitz der dort gespeicherten Inhalte war.
Wie passt das bloß zusammen?
–
* Inwieweit das vernünftig ist, sei mal dahingestellt. Natürlich steht hinter jeder kinderpornographischen Darstellung grundsätzlich ein abscheuliches Verbrechen aber ob das rechtfertigt, Pädophilie an sich quasi unter Strafe zu stellen ist ja trotzdem eine spannende Frage. Zumal wenn man sich überlegt, welches Missbrauchspotenzial es birgt, dass man jemanden unter Schloss und Riegen bringen kann, wenn man ihm nur heimlich die “richtigen” Bilder auf den Computer bringt.
Comments
18 Responses to “Juristenlogik”
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Februar 16th, 2010 @ 07:39
Gar nicht, aber spielt das noch eine Rolle?
Februar 16th, 2010 @ 08:23
Schöner Artikel, der mal wieder zeigt, wie manche Politiker das Recht (oder die Moral) einfach so auslegen, wie es ihnen gerade passt…
Aber bitte den ersten Link nochmal korrigieren, momentan gehen beide zum Hamburger Gerichtsurteil.
Februar 16th, 2010 @ 08:59
[...] Filterblog [...]
Februar 16th, 2010 @ 16:13
Link ist korrigier, danke für den Hinweis.
Februar 16th, 2010 @ 17:02
Ein weiteres “trauriges” Beispiel:
http://wirtschaftlichefreiheit.....ss/?p=2636
legal … illegal …. sch…. egal
Davon abgesehen selbst wenn man Daten keinen Wert zubilligen wollte (was ein ziemlich “verwegener” Schritt) ist so sind “Hackversuche” auch in D strafbar. Und wie man derartige Beweise juristisch verwerten darf, ist mir ziemlich schleierhaft.
Februar 16th, 2010 @ 22:48
Ist ein vermintes Thema.
Aber: wenn irgendwo ein Link neumodischer-shurt-url-service.de ist und dieser verweist auf eine Kinderporno-Seite – dann wäre man erledigt, oder?
Februar 16th, 2010 @ 22:53
Da bin ich nicht sicher. Das Urteil sagt was von Vorsatz, wahrscheinlich wäre so etwas ein Grenzfall aber im Prinzip: Ja. Wobei man den Richtern wohl zugute(?) halten kann, dass sie keinen Schimmer haben, dass es Link-Verkürzer gibt.
Februar 16th, 2010 @ 22:55
Es ist schon verrückt. Wahrscheinlich werden wir doch noch irgendwann eingesperrt. :S
Februar 17th, 2010 @ 11:40
> wenn irgendwo ein Link neumodischer-shurt-
>url-service.de ist
Diesen Umweg muß man gar nicht gehen.
Man sieht ja auch der “normalen” URL nicht unbedingt an, was sich dahinter verbirgt.
Ein Link mit “www.kinderporno.de” könnte auf eine Aufklärungsseite der Justizbehörden führen und ein Link “www.urlaubsbilder.de” auf die schlimmsten Sachen.
Februar 17th, 2010 @ 14:55
Richtig, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Danke.
Februar 17th, 2010 @ 15:05
ich empfehle zum thema die entsprechenden diskussionen in de.org.ccc und de.comm.internet von ca. ’95. nichts neues unter der sonne.
Februar 17th, 2010 @ 15:45
R.A. und Christian,
der Unterschied wäre aber der, dass man sich gegen zumindest bekannte URLs schützen könnte, gegen verkürzte nicht unbedingt.
Februar 17th, 2010 @ 22:07
Da mittlerweile kaum noch jemand Spam liest, reichen ein paar den Spamfilter triggernde Emails mit Bild-Attachment aus, um eine Spur einzubringen, die zumindestens eine Hausdurchsuchung mit angeschlossenem Rufmord nach sich zieht.
Februar 18th, 2010 @ 10:41
@Jan:
> dass man sich gegen zumindest bekannte URLs
> schützen könnte
Was gibt es denn so an bekannten Kinderporno-URLs?
Als normaler Surfer kennt man die nicht und kann sich deswegen auch nicht “schützen”.
Februar 18th, 2010 @ 15:09
Na gut, man könnte sich schützen, wenn die bekannt gegeben würden. Oder wenn man bei Wikileaks guckt – ich glaube, da sind nämlich die Zensurlisten mancher Länder veröffentlicht.
Februar 19th, 2010 @ 15:38
Hehlerei bezieht sich tatsächlich auf “Sachen”. Und Sachen sind Materiell. Hehlerei könnte sich also nur auf die CD an sich beziehen, wenn die gestohlen wäre. War sie aber wohl nicht. Der Datenverkäufer hat die Daten wohl auf eine eigene CD gebrannt. (Ob er die vorher im Kaufhaus geklaut hat, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. In dem Falle wäre es dann doch Hehlerei.)
Besitz kann sich auch auf immaterielle Güter beziehen (siehe Urheberrecht, Patentrecht, Lizenzen). Das heisst, ich kann auch Daten besitzen.
Und Daten, die sich auf meinem PC befinden, befinden sich in meinem Besitz. Ich habe schließlich die alleinige Verfügungsgewalt darüber. Ich kann als einziger entscheiden, ob ich sie behalte, verändere oder lösche. Das gilt auch für Daten, die ausschließlich im Arbeitsspeicher liegen. Denn auch hier bin ich Derjenige, der die Verfügungsgewalt darüber hat. Auch wenn ich beschließe, nach Betrachtung der Bilder, die Daten zu verwerfen, die Verfügungsgewalt also aufzugeben, hatte ich sie dennoch für die Zeit in der die Bilder im Arbeitsspeicher waren.
Das Urteil ist m.E. korrekt
Februar 19th, 2010 @ 15:52
Ich habe ja bewusst versucht darzustellen, dass hier zwischen dem, was juristisch in Ordnung ist und dem, was der gesunde Menschenverstand gebietet eine gewisse Diskrepanz besteht. Dass das juristisch irgendwie begründbar ist, bezweifle ich ja nicht.
Februar 19th, 2010 @ 22:47
Ich finde das Zurückziehen auf einen diffusen “Menschenverstand”, den ja alle teilen und so recht apodiktisch. Urteile auch m.M.n. korrekt.