Kurzer Gedankengang zum Recht auf Eigentum
Posted on | Juli 17, 2011 | 2 Comments
Das Recht auf Eigentum scheint eines der Grundrechte zu sein, die zumindest in Deutschland chronisch unterschätzt werden. Dabei ist es wahrscheinlich neben Meinungsfreiheit das wichtigste aller individuellen Grundrechte. So wie die Meinungsfreiheit uns letztlich politische Teilhabe garantiert, garantiert uns das Recht auf Eigentum wirtschaftliche Teilhabe (zum Beispiel durch das Auto für den Arbeitsweg, das Geld auf dem Konto zur Tätigung irgendeiner wirtschaftlichen Tätigkeit) und gibt uns aber letztlich auch die Mittel an die Hand, mit denen wir unserer Meinung Luft machen können. Dürfte der Staat mir Beispielsweise meinen Computer einfach so wegnehmen, mir also mein Eigentumsrecht daran streitig machen, wäre hier wohl erstmal Sendepause.
Und trotzdem bedeutet Eigentum bei uns entweder so etwas wie die moralische Pflicht jedermanns, auf den jeweiligen Eigentümer nach Kräften neidisch sein zu müssen oder ihn zumindest ständig und ungefragt auf das Grundgesetz und “Eigentum verpflichtet” hinzuweisen. Gerade so, als wäre nicht ohnehin alles, was man so besitzen kann, mindestens zweifach besteuert (einmal über die Einkommenssteuer und einmal über die Mehrwertsteuer) und als wäre ein Eigentümer nicht schon deswegen dieser Verpflichtung normalerweise recht großzügig nachgekommen.
Dennoch ist diese Neid-Attitüde wahrscheinlich das kleinere Problem. Schlimmer ist, dass es in diesem Land so sehr am Bewusstsein mangelt, wie wichtig das Recht auf Eigentum für unsere Freiheit tatsächlich ist.
Comments
2 Responses to “Kurzer Gedankengang zum Recht auf Eigentum”
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Juli 17th, 2011 @ 20:00
[...] prinzipiell als vernünftig ansehe, wenn auch nicht immer notwendig teile. Doch dessen “Kurzer Gedankengang zum Recht auf Eigentum” ist wahrlich etwas kurz [...]
Juli 18th, 2011 @ 07:03
Nimm das dazu
http://www.freiewelt.net/blog-.....rhandelbar!.html