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2012: Jahr der Kneipenentbürokratisierung

Posted on | Dezember 28, 2011 | 4 Comments

Wir kennen und lieben es: Jedes Jahr zum 1.1. wird alles anders, zumindest gefühlt gibts zu diesem Zeitpunkt regelmäßig viele neue Regeln, die in Kraft treten. Nicht immer wird damit alles schlechter, wie man beim neuen niedersächsischen Gaststättengesetz sehen kann. Die Gaststättengesetzgebung an sich war früher eine Angelegenheit des Bundes, was neben der Tatsache, dass es für Gaststätten überhaupt eigene Gesetze gibt, schon recht kurios ist. Definitiv ein Schritt in die richtige Richtung ist es da dann schon, wenn Gaststätten inzwischen wenigstens durch die Länder durchreguliert werden dürfen.

Vielleicht hätte man das gesamte Gesetz bei der Gelegenheit am besten gleich abschaffen sollen. Aber auch Lieblingsland Niedersachsen ist Deutschland und hier werden Gesetze halt praktisch nicht abgeschafft, sondern höchstens geändert, ersetzt und am allerliebsten neu erfunden. Insofern muss man mindestens 50% dessen, was ab 1.1.2012 hierzulande als Gaststättengesetz in Kraft treten wird, wohl bereits als großen Erfolg feiern, denn nun

müssen Gastronomen künftig nur noch der Anzeigepflicht für ihren Gewerbebetrieb nachkommen. Bisher war eine Gaststättenerlaubnis erforderlich. Für diese mussten zahlreiche Unterlagen eingereicht und überprüft werden. In dem neuen Gaststättenrecht wird zudem auf Raumanforderungen und andere Regelungen verzichtet. „Die bestehenden Doppelregelungen haben sich als zu schwerfällig und verfahrensaufwändig erwiesen”, sagte der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Oliver Liersch.

Ziel des neuen Gaststättengesetzes ist es, Bürokratie abzubauen und einen Großteil der bis heute meist vierstelligen Erlaubnisgebühren für den Existenzgründer einzusparen. Nach dem Gesetzentwurf reicht es aus, die jeweilige Fachverwaltung – in der Regel bei der Kommune – rechtzeitig und ausreichend über die beabsichtigte Tätigkeit zu informieren. Damit wird „mustergültig Wirtschaftsförderung durch Kostenreduzierung und Bürokratieabbau gestaltet”, so Liersch heute im Kabinett.

Mal ohne Scheiss: Sowas liest und hört man doch verdammt gern und eigentlich viel zu selten. Es mag sich nicht um die wichtigste Sache der Welt handeln und wie gesagt hätte man meinetwegen auch das gesamte Gesetz abschaffen können – aber für diesen Teil der neuen Regelungen muss man den Parlamentariern im Landtag und der Regierung tatsächlich einfach mal Respekt und Dank zollen, denn Gesetze, die den Leuten das Leben erleichtern, haben ja leider eher Seltenheitswert.

Ein anderer Teil des neuen Gesetzes ist und bleibt allerdings blöd, beziehungsweise wird noch blöder als bisher. Mindestens ein nichtalkoholisches Getränk muss nämlich preisgünstiger angeboten werden, als das günstigste alkoholische Getränk – bislang war es immerhin so, dass beides gleich wenig kosten durfte.

Eine interessante Regelung. Man wolle damit etwas für den Jugendschutz tun, heißt es. Jugendschutz ist jenes Gesetz, dass den Ausschank von Alkohol an Kinder sowieso verbietet. Insofern ist also bereits die Begründung nicht so richtig nachvollziehbar. Man traut den Wirten (ehrlichgesagt mit einigem Recht) nicht, dass sie sich immer an das eine Gesetz halten und versucht das mit einem anderen zu lösen. Es soll aber damit außerdem “dem Kunden die Entscheidung für ein alkoholfreies Getränk erleichtert werden”. Die Regelung zielt also offenbar schon auch auf Erwachsene ab, was alles andere als in Ordnung ist.

Es stellt sich in de Zusammenhang die Frage, ob es denn tatsächlich eine nennenswerte Zahl von Schankbetrieben gibt, in denen nicht zum Beispiel ein Glas Leitungswasser günstiger zu bekommen ist, als beispielsweise ein Bier. Manchen Gastwirten ist zwar so ziemlich alles zuzutrauen, aber die Außerkraftsetzung ökonomischer Prinzipien dann doch nicht. Etwas, das sowieso niemand anders handhaben wollen müsste, sollte man nicht unbedingt in ein Gesetz schreiben – insbesondere nicht, wenn man sich anschließend eigentlich mit herzhaftem Bürokratieabbau brüsten möchte.

In eine ähnliche Kerbe wie die Preisvorschriften schlägt auch, dass man das Bußgeld für Wirte, die Leuten, die bereits betrunken sind weiterhin Alkohol verkaufen, einfach mal verdoppelt. Auf drakonische 10.000 Euro.

Zumindest die letztgenannte Regelung findet nach meinem Eindruck glücklicherweise praktisch nie Anwendung. Wäre dem so, man könnte sämtliche niedersächsischen Kneipen, Diskotheken und sonstige Schankbetriebe ohnehin direkt dichtmachen, weil die Leute konsequenterweise nur noch privat und ohne staatlich gegängelte Wirte feiern wollen würden.

Ich fasse zusammen: Die eine gesetzliche Verschlechterung ist also praktisch keine, weil Wasser billiger als Bier ist und nur echte Vollidioten unter den Wirten per Gesetz dazu gezwungen werden müssten, beides zu kostendeckenden Preisen anzubieten. Die zweite Verschlechterung hat noch nie jemanden interessiert und würde sie ernsthaft versucht durchzusetzen, wäre das in jede Fall das Ende des Kneipenwesens.

Der “gute” Teil des Gesetzes ist eine echte Erleichterung und etwas, dass wir im Falle eines Regierungswechsels, der in einem Jahr und drei Wochen stattfinden könnte, falls Union und FDP im Bund so weitermachen sollten, wie bisher, vermutlich so bald nicht wieder erleben werden, jedenfalls nicht in Niedersachsen.

PS: Staatliche Rauchverbote an Orten, die den Staat in dieser Hinsicht eigentlich überhaupt nichts angehen sollten (und dazu zählen Kneipen sehr eindeutig), wird es nichtsdestotrotz leider auch in Niedersachsen weiterhin geben, was sehr schade, aber wohl eine noch ganz andere Baustelle ist.

Comments

4 Responses to “2012: Jahr der Kneipenentbürokratisierung”

  1. dein_föhn
    Dezember 28th, 2011 @ 18:31

    Wirte in Niedersachsen dürfen Betrunkenen keinen weiteren Alkohol mehr ausschenken? Ist das woanders auch so?
    Aber meine eigentliche Frage: wie wird denn da ‘betrunken’ definiert?

  2. Jan
    Dezember 28th, 2011 @ 19:13

    Soweit ich weiss, ist das generell so. Jedenfalls war das schon so, bevor das Gaststättenrecht Ländersache wurde.

    Und in der Tat ist es ziemlich unmöglich, das (zumindest ohne Blutproben oder so) objektiv zu beurteilen und entsprechend schwer befolgbar ist das Gesetz. Wenn ich mal viel Zeit habe, versuche ich vielleicht mal herauszufinden, wie oft dafür ein Bußgeld verhängt wurde. Ich vermute, so etwas kommt nur dann vor, wenn der Gast (oder seine Frau oder seine Freunde oder seine Eltern etc.) dem Wirt eins auswischen wollen.

  3. F.Alfonzo
    Dezember 30th, 2011 @ 09:18

    Ich glaube eher dass das Bussgeld dann verhaengt wird, wenn der Vollrausch zu irgendwelchen strafrechtlichen Konsequenzen fuer den Besoffenen fuehrt (wenn er beispielsweise gleich vor der Kneipe jemandem auf die Nase haut und derjenige ihn dann anzeigt).

    Ich vermute aber, dass sich gegen das Bussgeld aus genannten Gruenden (Definitionssache) relativ leicht juriustisch vorgehen laesst und es schon deshalb nur in Extremfaellen verhaengt wird.

  4. Simone Botz
    Dezember 31st, 2011 @ 00:20

    Hallo, tut mir Leid, aber ich nehme gleich mal diesen Beitrag her, um meinen Kommentar hier zu veröffentlich. Fabelhafte Sichtweisen die hier dargestellt werden. Ich selbst habe mich auch schon viel im Intertnet informiert und viel gelesen. Es sei mir bitte gestattet das sagen zu dürfen, das ich diesen Blog seit geraumer Zeit verfolge. Und richtig erfrischend finde. Schade das bei manchen Artikeln wenig bis gar keine Feedbacks zu lesen gibt. Denn die Beiträge von anderen Leseratten finde ich gelegentlich auch nicht schlecht. Ich wünsche jedenfalls ein gesundes Neues ins Jahr 2012. Ich bleibe als Leser weiterhin treu.

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