Großes Trara um Sterbehilfe
Roger Kusch gehörte mal zur Regierung der schönsten Stadt der Welt.
Heute ist er hauptberuflich Sterbehelfer, wenn man so will.
Er hat einen Apparat entwickelt, mit dem sich Menschen sanft umbringen können. Der kam zwar noch nicht zum Einsatz, aber der Justizsenator a.D. hat einer 79 Jahre alten Frau Sterbehilfe geleistet.
Und es hagelt kritische Fragen und Vorwürfe: Darf der das? Wollte die Frau wikrlich? Ist das alles richtig?
Das Thema Sterbehilfe ist eigentlich immer heiß, diskutiert wird schnell emotional und es ist ja außerdem ein Thema, dass jeden irgendwie berührt – sofern man sich nicht für unsterblich hält.
Ich würde sagen, man kann in diesem Fall sicher davon ausgehen, dass die Frau wirklich sterben wollte. Das bedeutet natürlich nicht, dass man das Instrument Sterbehilfe nicht auch missbrauchen könnte und es bedeutet auch nicht, dass es nicht möglich wäre, Menschen zu überreden, sich beim sterben helfen zu lassen. Denkbar ist so Einiges in dieser verrückten Welt.
Aber reichen solche Argumente aus, um der Sterbehilfe und damit letztlich dem Wunsch von Menschen, sterben zu wollen, gesetzliche Riegel vorzuschieben? Ich denke nein. Nichts ist privater, als das eigene Leben und kein Mensch sollte irgendeinem Staat gehören, der an seiner statt bestimmen darf, ob ein Mensch leben oder sterben darf.
Eine andere Frage ist, ob man Sterbehilfe gewerblich betreiben dürfen sollte oder nicht. Geschäftemacherei mit dem Tod – ist das in Ordnung?
Die Frage ist eigentlich leicht zu beantworten: So wie Bestattungsunternehmen längst ihr Geschäft mit dem Tod machen und selbstverständlich, so makaber das auch klingt, mit mehr Leichen auch mehr Geld verdienen, so sollte das doch analog auf gewerbliche Sterbehelfer auch zutreffend sein.
Natürlich tu ich mich etwas schwer mit der Vorstellung, demnächst Werbespots von Kuschs Tötungsmaschine im Fernsehen zu sehen. Noch etwas skuriler wäre die Vorstellung von “Informationsveranstaltungen” in Altenheimen mit anschließendem Broschürenverteilen.
Das läge dann natürlich im Ermessen der Beteiligten, solche Werbemaßnahmen zuzulassen oder nicht aber das spricht ja so für sich genommen auch nicht dagegen, Derartiges gegen Geld anzubieten.
Der denkbare Missbrauch ist natürlich ein Thema. Aber keins, dass sich nicht auch vernünftig klären ließe. Man kann mit Zeugen arbeiten, mit Anwälten oder Notaren – Möglichkeiten gibts genug.
Ich bin der Meinung, man kann Sterbehilfe so regeln, dass sie sicher, menschlich und ethisch nicht nur als vertretbar, sondern auch als das einzig Richtige erscheint.
Und ich bin der Meinung, dass das jedem Kritiker letztlich auch klar ist. Das Brimborium das jetzt um Kusch gemacht wird und die emotionalen Ausbrüche, die solche Themen immer wieder hervorrufen, auch zum Beispiel als kürzlich das Thema Patientenverfügungen im Bundestag behandelt wurde, hat wohl letztlich seinen Ursprung in der Religion vieler Meinungsführer.
Für religiöse Menschen stellt sich die Frage nämlich anders. Das Schicksal des Betroffenen ist erstmal zweitrangig – vorher muss die Frage geklärt werden, ob er, also der Abgeordnete oder auch der Sterbehelfer, Gott spielen oder ihm zumindest assistieren darf. Wenn man den Vorzug genießt, nicht über einen konkreten Fall reden zu müssen, in dem vielleicht sogar ein Familienmitglied oder ein enger Freund oder Bekannter die tragische Rolle eines Sterbewilligen spielt, beantwortet sich die Frage nach dem Gottspielen sicher nicht mehr ganz so einfach.
Nur: Vielleicht ist der Betroffene gar nicht religiös? In dem Fall wäre es höchst unethisch, ihn den religiösen Regeln einiger Abgeordneter einfach so unterzuordnen.
Im Fall der Patientenverfügung, wo erst vor wenigen Tagen im Bundestag darüber debattiert wurde, ob der letzte Wille von Menschen, die im sterben liegen, unbedingt bindend befolgt werden müssen oder nicht, führt man noch ein anderes Argument an: Was, wenn der Patient zum Zeitpunkt des Abschaltens der Lebenserhaltenden Maßnahmen längst anderer Meinung ist, dass aber nicht mehr mitteilen kann?
Hier würde ich dafür plädieren, davon auszugehen, dass das nicht der Fall ist. Ich bin seit einiger Zeit Organspender und habe eingewilligt, dass man mir Organe entnehmen kann, wenn ich zwar technisch gesehen nicht mehr am Leben bin, mein Herz aber trotzdem noch schlägt. Selbstredend lässt es sich ohne Leber, Niere oder Herz erst recht nicht weiterleben, weshalb die Einwilligung zur Organspende natürlich nicht das Gleiche ist, wie eine Patientenverfügung – aber irgendwo artverwandt. Denn je nach Ausfertigung einer Patientenverfügung könnte die ja auch nahelegen, im Falle eines beinahe ausgeschlossenen Erwachens aus dem Koma, Lebenserhaltende Maßnahmen nach einer gewissen Zeit einzustellen.
Um die Einwilligung zur Organspende wird aber kein Glaubenskrieg geführt: Im Gegenteil: Hier diskutiert man ganz offen, ob nicht jeder Mensch von vornherein als Organspender gelten sollte und man dem erstmal widersprechen sollte. Das halte ich wiederum für nicht ethisch, zeigt im Zusammenhang aber ein merkwürdiges Menschenbild von Teilen der Politik auf die Menschen: Die Möglichkeiten jedes Einzelnen über sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu etnscheiden, werden ohne große Bedenken beschnitten – wenn der Staat das selbe mit seinen Menschen tun will, dann finden sich plötzlich viele Befürworter.
Insofern muss man auf die ethischen Grundsätze diverser Meinungsfrüher nicht allzuviel Geben. Der Gesunde Menschenverstand empfiehlt allerdings: Ob bei Patientenverfügungen, Organspende oder Sterbehilfe, im Zweifel muss der Betroffene das entscheidende letzte Wort haben und das sollte dann auch möglichst respektiert werden.
PS: Da ich nicht müde werde, Organspendeausweise unter die Leute zu bringen, empfehle ich dir, lieber Leser, bei der Gelegenheit gerne nochmal, kostenlos einen zu bestellen. Man kann dort auch ankreuzen, dass man NICHT zum Spender werden möchte – dass nur als Tipp. Denn wer weiß, vielleicht setzen sich in diesem Land irgendwann doch diejenigen durch, die das Erstzugriffsrecht des Staates auf unsere Organe befürworten… ich empfehle allerdings, anderes anzukreuzen, Schließlich kann man selbst, die Freundin oder Frau oder die eigenen Kinder auch mal in die dumme Lage kommen, ein Spenderorgan zu benötigen.