Karlsruhe sägt am Rauchverbot für Kneipen
Soeben hat das Bundesverfassungsgericht Gastronomen, die gegen Rauchverbote in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geklagt hatten, recht gegeben.
Was das juristisch bedeutet, kann ich im Moment weiter nicht einschätzen, nach meinem vorläufigen Eindruck ist das aber auf jeden Fall positiv.
Verfassungsrang
Sooo, liebe Leser. Wer von Euch hat denn in letzter Zeit mal wieder das Grundgesetz durchgelesen? Na, nicht so schüchtern. Niemand? Na sowas.
Ging mir genauso, bis ich gestern Abend darauf gestoßen wurde, dass es seit 2002 einen Artikel 20a gibt, der Umwelt- und Tierschutz zum Staatsziel erhebt.
Das war mir irgendwie völlig entgangen und wie wir eben vermutlich gemeinsam festgestellt haben, befasst man sich ja mit dem eigentlichen Inhalt des Grundgesetzes doch eher selten.
Mich überkam angesichts dieser Erkenntnis , nämlich dass „wir alle“ als Staat jetzt wohl, jedenfalls in meiner blühenden Fantasie, irgendwie alle das „Ziel“ haben müssten, Vegetarier zu werden – oder noch besser, gar nichts mehr zu essen, was mal gelebt hat, ein leichtes Gruseln.
Die Artikel 1 und 20 sind übrigens die einzigen, die unveränderbar sind. Das legt den Verdacht nahe, dass man diese Tierschutzgeschichte am liebsten sogar direkt in den Artikel 20 gepresst hätte.
In dem geht es um so unwichtige Dinge wie das Recht auf Widerstand gegen einen wildgewordenen Staat. Das in einen Kontext mit Natur- und Tierschutz zu stellen ist schon famos, irgendwie.
Aber egal, meine eigentliche Überlegung ist jetzt die folgende:
Tiere und die Natur sind also so wichtig, dass ihr Schutz im Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland verankert ist. Kinder, Homosexuelle, Ausländer, Frauen, ehrliche Politiker und Telefone mit Wählscheibe sind uns also weniger „wichtig“, als Radiesschen und Kreuzottern.
Noch muss man sagen, denn es gibt ja für jedes irgendwie positiv klingende Ziel längst auch Menschen, die seinen Verfassungsrang fordern. Bei den JuLis ist das immer wieder gerne die „Generationengerechtigkeit“, viele wünschen sich einen Kinderschutz in der Verfassung, andere wollen sogar den Bau von Atomkraftwerken per Verfassung verunmöglichen.
So gesehen kann man in dieser Sache also nur zwei Positionen vertreten, wenn man konsequent sein möchte:
Entweder bekommt jedes Tierchen sein Pläsierchen und das alles und noch viel mehr darum in die Verfassung, bis das Teil so dick ist, dass wir auf andere Gesetze verzichten können.
Oder wir denken mal eben kritisch über die Frage nach, ob eine Verfassung nicht doch lieber grundsätzlicherer Natur bleiben sollte und damit von ideologischen und parteipolitischen Spinnereien, verschont bleiben
Zu denen sich unter Umständen ja auch mal das Verständnis der Bevölkerung veränden kann (den Tierschützer möchte ich mal sehen, der sich nach einem Atomkrieg oder so noch darum kümmert, wieviel Platz ne Henne in ihrem Käfig hat…um mal ein Extrembeispiel zu nennen).
Fest steht für mich, dass es viel zu einfach ist, unsere Verfassung zu ändern. Und wenn da noch mehr Krempel reingepackt wird, der eher tagespolitischen oder gar ideologischen Charakter hat, dann entwertet dass die guten und wichtigen Teile und schafft statt einem besseren Umgang mit Natur oder was auch immer höchstens Verfassungsgegner. Denn ich bin mir völlig sicher, dass es nicht wenige Menschen gibt, die diesen Artikel 20a nicht unterschreiben könnten, selbst wenn sie den Rest vom Grundgesetz uneingeschränkt befürworten.
Ein Grundgesetz sollte der kleinste gemeinsame Nenner möglichst aller Menschen sein und kein Regierungsprogramm .
Kinderwahlrecht
Ein Klassiker des Sommerlochs raschelt auch in diesem Jahr durch den Blätterwald, bzw. wabert durch die Netzwerke.
Man möchte das Wahlalter im Prinzip abschaffen, Spiegel Online:
“In Ermangelung von Denk- und Motorikfähigkeiten sollen den Initiatoren zufolge in den ersten Lebensjahren die Eltern für ihre Kinder die Stimme abgeben – ein Ehepaar mit zwei Kindern hätte dann also vier Stimmen statt bisher zwei. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind hätte zwei Stimmen. “Sobald die Kinder es vermögen”, heißt es in dem Antrag weiter, “sollen sie selbst ihr Wahlrecht ausüben.” Ein konkretes Alter ist nicht genannt.”
Den zweiten Teil finde ich dabei gar nicht mal so verkehrt. Wer wählen kann, der sollte das meiner Meinung nach ruhig tun dürfen.
Aber das Wahlrecht eines Menschen auf einen anderen Menschen zu übertragen, dass erscheint mir schon allein verfassungsrechtlich extrem schwierig zu sein – von dem Umstand, dass damit die Stimmen mancher Menschen plötzlich ein Vielfaches an demokratischem Gewicht bekommen, was jawohl neben dem gesunden Menschenverstand so ziemlich jeden Anspruch auf Gleichberechtigung ins Absurde führen würde mal ganz abgesehen.
Und vermutlich wird das auch der Grund sein, aus dem das Ganze am Ende – wie üblich bei derartigen Ideen, die es ja schon öfter gegeben hat – nicht durchkommt.
Koch Merin findet den Ausweg
Silvana Koch Merin, das Aushängeschild der FDP auf europäischer Ebene, findet, dass Polen in der EU nichts verloren hat, wenn der Präsident den Lissabon-Vertrag nicht unterschreiben mag.
So kann man das Dilemma EU-Verfassung natürlich auch lösen. Unser Präsident hat übrigens bisher auch nicht unterschrieben – also Deutschland auch raus. In Frankreich und den Niederlanden wurde die Verfassung abgelehnt und wenn wir mal ganz ehrlich sind, dann müssen wir dieses Votum auch irgendwie für diesen Vertrag gelten lassen. Also auch die beiden raus aus der EU. Irland selbstredend ebenso.
Ich könnte mir sogar größeres Unglück vorstellen, ehrlichgesagt. Aber irgendwas sagt mir, dass Silvana Koch Merin das sooo konsequent dann doch nicht gemeint haben wollen würde.
Stell dir vor Europa steckt in der Krise…
…und alles, was denen da oben einfällt ist es, bestimmte Alltagsgegenstände zu illegaler Ware zu machen.
Gestern noch wundert sich das offizielle Europa über die undankbaren Iren, die der EUkratie einfach mal gezeigt haben, was sie von ihr halten – heute schon geben sie allen EU-Gegnern ein weiteres exemplarisches Argument an die Hand, denn der Glühlampenkauf wird illegal, jawohl!
Wie entrückt muss man sein, um so ein “Projekt” als irgendwie der europäischen Einigung oder irgend etwas anderem positiven dienlich zu empfinden? Warum zum Geier besteht die Notwendigkeit, sowas bescheuertes wie ein Glühlampenverkaufsverbot europaweit einzuführen? Wieviel Zeit müssen diese Bürokraten wohl haben, dass sie sich um so einen Scheiß kümmern, statt sich auf einen Verfassungsvertrag zu einigen, den nicht bloß die bevormundenden Regierungen der EU-Länder, sondern auch seine Bürger unterschreiben können?
Link bei BLOG gefunden.
Ein Grund, Amerika zu lieben
ist seine Verfassung und dass sie schützende System.
Ein Verteter dieses Schutzmechanismus’ sagte zum jüngsten Urteil zum Guantanamo-Lager
“Die Gesetze und die Verfassung sind geschaffen worden, um auch in außergewöhnlichen Zeiten Bestand zu haben.”
Ich wünschte, jemand würde das mal auch unseren Innenministern auch unseren Innenministern hinter die Ohren schreiben, die das vollständig entgegengesetzt sehen.
Ja zu Europa
Tja, morgen ist es so weit: Das Volk entscheidet, ob es die Verfassung, Pardon, den Reformvertrag der Europäischen Union akzeptiert.
Das Volk? Ja, aber nur das Irische. Und offenbar hängt von seinem Votum ab, ob der ganze Vertrag gilt.
Vier Millionen Menschen (beziehungsweise die, die davon wahlberechtigt sind) bestimmen über die Aushilfsverfassung von 480 Millionen anderen Menschen, die man vorsichtshalber gar nicht erst nach ihrer Meinung fragen wollte.
Was genau drin steht weiß ich auch nicht, weil die Debatte hierzulande ja eher schmalspurig geführt wurde und mir die Zeit fehlt, juristische Machwerke zu durchforsten, die meine geschätzte Regierung ohnehin längst in meinem Namen für mich unterschrieben hat.
Mit Demokratie hat all das wenig zu tun und dass ist für mich Grund genug zu hoffen, dass die Iren den Vertrag wie befürchtet ablehnen.
Denn entweder ist er so unbedeutend, dass man die Bevölkerung nicht zu fragen braucht – oder er ist so weitreichend, dass man Angst vor dem Votum hatte.
Je nach politischer Präferenz vielleicht auch beides.
Wer in der Welt soll eigentlich Europa als die demokratische, freiheitliche und rechtsstaatliche Musterregion erstnehmen, als die wir selbst uns so gerne sehen, wenn nicht einmal Verfassungen oder Verfassungsähnliche Dinge basisdemokratisch verabschiedet werden?
Wäre es nicht besser gar keine Verfassung zu haben, als eine, die die Menschen ablehnen? Muss durch solche obrigkeitsstaatliche Politik der EU-Verdruss unbedingt noch weiter geschürt werden?
Das ein ganzer riesiger Kontinent jetzt durch ein quasi-Parlament aus 3-4 Millionen Iren in einer solchen Sache vertreten wird, ist doch einfach nur peinlich.
Und über die Gründe, aus denen die Iren den Vertrag ablehnen könnten, kann man zwar reichlich spekulieren. Von “Inselmentalität” oder einer falsch gelaufenden Debatte ist da die Rede.
Aber wer kann sagen, wie ein Referendum bei uns ausgegangen wäre? Oder in Frankreich oder den Niederlanden, wo man schon die Verfassung nicht gewollt hat (was vermutlich der Grund ist, warum dort jetzt auch nicht mehr gewählt wird)?
Könnte nicht auch die Kaltschnäuzigkeit, mit der man flugs aus der Verfassung einen Reformvertrag gemacht hat, um nochmal neu Anlauf zu nehmen, Grund genug sein, ihn abzulehnen?
Könnten nicht all die vielen bürokratischen Sinnlosigkeiten vom Vermessen von Gurken über Milchquoten bis hin zum doppelten Parlamentssitz, sowie die in der Vergangenheit immer mehr in die individuelle Freiheit einschneidende EU-Politik (Antirauchergesetze, grenzüberschreitende Ahndung von Falschparken) zu einer grundsätzlichen EU-skeptischen Haltung der Bürger führen?
Die Bürger merken eben auch, wie sie schleichend immer mehr entmachtet werden, weil Entscheidungen nicht vor Ort in ihren Kommunen, nichtmal mehr im eigenen Land oder der ohnehin schon der Realität bisweilen weit entrückten Berliner Zentralregierung getroffen werden, sondern in einem Raumschiff namens Brüssel, dass niemand mehr so recht versteht und dass nur deswegen noch akzeptiert wird, weil es nicht nur für eine hohe Machtkonzentration, sondern auch für ein geeintes Europa steht.
Ein geeintes, grenzenloses Europa ist toll, die Idee dazu genial. Aber wenn weiterhin diese neue Freiheit mit dem Verschieben von Entscheidungsgewalt in Richtung Ganznachoben erkauft werden muss, relativiert sich all diese Freiheit und wir landen bei einem übermächtigen Superstaat, der im Hinblick auf föderale Strukturen und Subsidiarität eher der UDSSR als den USA gleichen wird.
Verschwörungstheorien
In der einen oder anderen Form liest man immer wieder, was ich in einem (natürlich thematisch überhaupt nicht zum eigentlichen Thema passenden)Kommentar bei Kammerwatch entdeckt habe:
Ist Ihnen überhaupt bekannt, daß am 17. Juli 1990 auf Veranlassung des damaligen Außenministers der USA, Herrn James Baker, der Art. 23 GG gelöscht wurde?
Welche Konsequenzen hat es aber, wenn der Geltungsbereich einer Verfassung gelöscht wird?
Nach internationalem Verfassungs- und Völkerrecht erlischt mit der Löschung des Geltungsbereiches einer Verfassung der in ihr oder über sie definierte Staat mit all seinen Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und Dienstverhältnissen.
Danach kann eine Regierung bestenfalls noch geschäftsführend tätig sein. Sie ist jedoch nicht mehr befugt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen, zu denen auch das Ausstellen von Pässen und Ausweisen zählt.
Haben Sie sich eigentlich einmal Gedanken darüber gemacht, was der Begriff Personalausweis bedeutet? Der Besitzer ist Angehöriger des Personals (der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH).
Die Farbe der Reisepässe wurde von grün auf rot geändert. Grün bedeutet militärisch besetztes Gebiet. Rot bedeutet, der Besitzer ist staatenlos. Souveräne Staaten stellen blaue Reisepässe aus.
Über alle diese Dinge und Zusammenhänge wurde das deutsche Volk bisher nicht informiert. Nach Art. 20 und 146 GG vom 23. Mai 1949 hätte ihm die Gelegenheit gegeben werden müssen, sich in freier Selbstbestimmung eine Verfassung zu geben. Daran wird es aber seitdem gehindert. Stattdessen hat man heimlich den Art. 23 GG und die Präambel des Grundgesetzes durch andere Texte ersetzt und so ein gefälschtes Grundgesetz in Umlauf gebracht.
Ich jedenfalls weiß jetzt genau, was “unsere” Politker sind und was ich von ihnen zu halten habe.
Das mit den Personalausweisen habe ich ohnehin immer geahnt, micht nur immer gefragt, wo denn die entsprechenden Stempeluhren sind…
Nein, natürlich völliger Mumpitz, wenn auch recht unterhaltsam.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes lautete:
“Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würftemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”
Und selbst ich Nichtjurist lese daraus, dass er folgerichtig mit dem Einigungsvertrag von 1990 gestrichen werden musste, weil “Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland” von da an wirklich für ganz Deutschland galt und der Artikel 23 bis dahin nur eine Einschränkung und keine Beschreibung des Geltungsbereichs gewesen ist. Denn für welchen Geltungsbereich sollte ein “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” denn sonst gelten, wenn nicht für die Bundesrepublik Deutschland?
Der Rest ist ja auch ganz phantasievoll – aber wo soll denn bitteschön geschrieben stehen, wie “souveräne Staaten” ihre Pässe zu lackieren haben?
Oder anders gefragt: Wie souverän ist ein Staat, der sowas nicht alleine entscheidet?
Staatsfunk 2.0
Zugegeben: Spiegel-Online dürfte als größtes freies Onlinemedium in Deutschland eindeutig parteiisch sein, wenn es um die Beurteilung des neuen Rundfunkstaatsvertrags gilt.
Aber das wäre das ZDF auch – und das zwingt mich dazu, im Gegensatz zu Spiegel-Online, Gebühren für etwas zu zahlen, ohne danach zu fragen, ob ich es haben will. Insofern kann Kritik an einem solchen System eigentlich sowieso nie hart genug sein.
Außerdem sind es ja auch ganz einfach Fakten, die da geschaffen werden. Dass zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Medien inzwischen weit mehr als nur ihr Programm online anbieten – und dass ausdrücklich auch dürfen – ist überflüssig, nicht zeitgemäß und nicht zuletzt schädlich für die normal wirtschaftenden Unternehmen auf diesem Gebiet, deren Wettbewerbsfähigkeit die Politik eigentlich schützen und nicht mindern sollte.
Wenn aber ARD und ZDF mit ihren sieben Milliarden Euro (7.000.000.000 €!) an zwangsweise eingetriebenen Gebühren in der Hinterhand mächtige Portale aufbauen, die spiegel.de oder sueddeutsche.de in nichts nachstehen, wenn sie sogar noch die von uns allen per Gebühr bezahlten Beiträge “kostenlos” anderen Onlinemedien zur Verfügung überlassen, dann ist das eine grandiose Wettbewerbsverzerrung auf einem Gebiet, auf dem der ÖR-Rundfunk an sich nichts verloren hat.
Denn öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde mal eingeführt, weil Radio- und Fernsehkanäle eine knappe Ressource sind und man sichergehen wollte, dass niemand Einzelnes die Marktführerschaft der Meinungen an sich reißen kann.
Statt dass Einzelne mitreden, reden jetzt zig Gremien mit, die zu einem erheblichen Teil aus Vertretern der Politik bestehen:
So demokratisch das meinetwegen auch alles geregelt sein mag: Unabhängigkeit sieht ander aus.
Gerne gerechtfertigt wird das damit, dass natürlich nur staatliche Medien Qualitätsmedien sein können (so wie staatliche Renten- und Gesundheitssysteme oder Arbeitslosenversicherung an Qualität ja wirklich unschlagbar sind…).
Klar: Wenns pro Region mindestens 2-3 öffentlich-rechtliche Informations- und Nachrichtensender im Radio gibt, gründet man als privater Unternehmer im Zweifel lieber einen Sender, der das immergleiche seichte Gedudel aus den “80er und 90ern und dem Besten von Heute” rauf und runter spielt.
Und auch klar: Wenn mit Arte, 3sat, dem Theaterkanal und EinsFestival vier Fernsehsender mit, nach Gremienmeinung, schwerpunktmäßig kulturell wertvollem Programm gibt und dazu die übrigen Sender von ARD und ZDF verhältnismäßig viel Kultur bringen, bleibt auch da wenig Luft für private Initiativen.
Wer also die Realität beschreibt und mit dem Finger auf die Privaten zeigt, weil deren Programm alle verbleibenden Nischen zu füllen versucht, der verdreht Ursache und Wirkung ein bisschen.
Bestimmt lässt auch die Qualität diverser Onlinemedien sehr zu wünschen übrig, der auch in diesem Artikel viel zitierte Spiegel-Online bildet da nicht nur keine Ausnahme, er ist sowas wie das Flaggschiff des Online-Boulevard, in dem man zwar auch mal gute Artikel finden kann, in dem aber auch einiges an Manipulation und Sensationsjournalismus betrieben wird.
Aber Gleiches gilt auch für die Seiten von ARD und ZDF, selbst wenn Kurt Beck meint, diese würden sich zu “Inseln der Qualität” weiterentwickeln - angesichts des Budgets würde ich ohnehin eher von Kontinenten oder Planeten sprechen.
Was der neue Rundfunkstaatsvertrag bringen soll, ist eine noch viel weitreichendere Kontrolle der Medien seitens der Politik, denn
Bleibt zu hoffen, dass die EU uns in diesem Fall mal mehr nützt als schadet und den mediengeilen Politikern, die den neuen Rundfunkstaatsvertrag verbockt haben werden, gehörig die Leviten liest und ihnen dann ihre so selbstherrlich ergaunerte Macht wieder nimmt.
Von Europa aus reisen sie jedenfalls nicht mehr ein
die Terroristen, die nach Amerika wollen.
Dafür soll ein neues Abkommen sorgen – dass allerdings auch seine Kritiker hat. In der FDP zum Beispiel:
Fluggastdaten werden schon längst an die USA übermittelt. Jetzt hat die Bundesregierung ein Abkommen zwischen Deutschland und den USA verhandelt, nach dem im Namen der vermeintlichen Steigerung der Sicherheit Angaben zur sexuellen Orientierung und der Mitgliedschaft in Gewerkschaften weitergegeben werden sollen. Ob jemand in der Gewerkschaft ist oder nicht, ob jemand eine Frau liebt oder einen Mann – das geht den Staat nichts an. Und das darf der Staat erst recht nicht an andere Staaten übermitteln. Die Mitgliederverzeichnisse der Gewerkschaften sind für Wolfgang Schäuble tabu – und das gleiche gilt für George Bush. Mit Terrorismusbekämpfung oder der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat das nichts zu tun.
sagt Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag.
Und damit hat sie vollkommen recht.
Nicht ganz klar ist mir, wie das praktisch gedacht ist. Sollen Gewerkschaften zur Datenweitergabe gezwungen werden oder setzt man darauf, dass die schon freiwillig damit rausrücken (nicht völlig unwahrscheinlich, sind Gewerkschaften doch durch ihre steuerliche Sonderbehandlung letztlich auch sehr vom Staat abhängig, also nicht frei)?
Noch komplizierter stell ich mir das mit der sexuellen Orientierung vor. Haben Swingerclubs und Bordelle Gästelisten?
Oder sollen solche intimen Details einfach automatisiert für jeden durch die Datenbanken der Vorratsdatenspeicherung ergoogelt werden – viele Emails geben da sicher einiges Preis?
Der Phantasie unserer sich so väter- und mütterlich um unser Wohl kümmernden Sicherheitspolitiker ist in jedem Fall zuzutrauen, dass sie diese Fragen klären. Notfalls muss halt die Schäublische “Rote Linie”* noch ein wenig verschoben werden, was inzwischen eine der leichteren Übungen zu sein scheint.
Unklar ist mir übrigens auch noch, ob es von Vor- oder Nachteil in der Beurteilung “Terrorist ja oder nein” ist, ob man zum Beispiel Schwul ist. Denn von schwulen Islamisten hat man ja schließlich noch nie gehört…
Aber Spaß beiseite: Die Datensammelwut erreicht damit eine Phase, in der wohl jedem klar wird, dass dieses alte, dumme Argument mit dem “nichts zu verbergen” nicht mehr zieht, wenn dass, was man zu verbergen hat, unter anderem auch die Gewerkschaftsmitgliedschaft oder die sexuelle Orientierung sein kann.
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*”Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.” Wolfgang Schäuble im Interview